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Unterstützungskasse

Versorgungsinstrument für Führungskräfte
Sicherheit mit hohen Renditechancen optimal nutzen

Versorgungsinstrument für Führungskräfte und "Besserverdiener"

Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, deren Aufgabe es ist, die zugesagten Versorgungsleistungen zu erbringen. Die Versorgungs-zusage wird durch den entsprechenden Leistungsplan der Unterstützungskasse dargestellt. Die bekannteste Form ist die rückgedeckte Unterstützungskasse. Die Rückdeckung dient zur Finanzierung der zugesagten Versorgungsleistungen.

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Gute Gründe für Sie als Arbeitgeber

  • Steuerfreiheit der Zuwendungen in nahezu unbegrenzter Höhe
  • Einsparung von Lohnnebenkosten
  • Gebühren und Zuwendungen als Betriebsausgaben absetzbar
  • Bilanzneutral
  • Besonders geeignet für Arbeitnehmer mit hohem Versorgungsbedarf

Benefits

Gute Gründe für Ihre Arbeitnehmer:

  • Steuerfreiheit der Zuwendungen
  • Begrenzt sozialversicherungsfreie Zuwendungen bei Entgeltumwandlung
  • Absicherung eines hohen Versorgungsbedarfs möglich
  • Alters- und Hinterbliebenenversorgung mit staatlicher Förderung
  • Individuelle Vertragsgestaltung
  • Schutz durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG)

Informationen auf einen Blick

Unterstützungskasse
Beiträge und Steuern Beiträge steuerfrei gemäß § 11 EStG
Beiträge und Sozialversicherung
  • Arbeitgeberfinanzierung: nahezu unbegrenzt beitragsfrei
  • Entgeltumwandlung: beitragsfrei bis maximal 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) nach § 1 Abs. 1 Nr. 9 der Sozialversicherungsentgeltverordnung
Behandlung der Leistungen
  • Besteuerung gemäß § 19 Abs. 1 EStG, Kapitalleistungen sind voll steuerpflichtig, die Fünftelungsregelung des § 34 Abs. 1 EStG ist anwendbar
  • Kranken- und Pflegeversicherungspflicht für gesetzlich Krankenversicherte
Deckung Rückdeckung der Leistungen durch die WWK Lebensversicherung a. G.
Leistungsarten Rente oder Kapital
Sonstiges
  • PSV beitragspflichtig
  • Private Weiterführung bei Ausscheiden aus dem Unternehmen nicht möglich