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Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, deren Aufgabe es ist, die zugesagten Versorgungsleistungen zu erbringen. Die Versorgungs-zusage wird durch den entsprechenden Leistungsplan der Unterstützungskasse dargestellt. Die bekannteste Form ist die rückgedeckte Unterstützungskasse. Die Rückdeckung dient zur Finanzierung der zugesagten Versorgungsleistungen.
| Unterstützungskasse | |
|---|---|
| Beiträge und Steuern | Beiträge steuerfrei gemäß § 11 EStG |
| Beiträge und Sozialversicherung |
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| Behandlung der Leistungen |
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| Deckung | Rückdeckung der Leistungen durch die WWK Lebensversicherung a. G. |
| Leistungsarten | Rente oder Kapital |
| Sonstiges |
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