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Der Pensionsfonds ist ein rechtlich eigenständiger Versorgungsträger, der die Chancen der Kapitalmärkte nutzen kann. Mit einem Pensionsfondsvertrag haben Sie die Möglichkeit, Ihr Recht auf Entgeltumwandlung in Anspruch zu nehmen und somit steuer- und sozialversicherungsfrei für Ihren Ruhestand vorzusorgen.
Pensionsfonds | |
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Beiträge und Steuern |
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Beiträge und Sozialversicherung | Beitragsfrei bis maximal 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) nach § 1 Abs. 1 Nr. 9 der Sozialversicherungsentgeltverordnung |
Behandlung der Leistungen |
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Deckung | Rückdeckung der Leistungen durch die WWK Lebensversicherung a. G. |
Leistungsarten | Grundsätzlich als lebenslange Rente, aber Option auf Kapitalleistung bis zu 30 % oder 100 % |
Sonstiges |
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