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Die Pensionskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die Versorgungsleistungen erbringt und auf diese Leistungen einen Rechtsanspruch gewährt. Mit einem Pensionskassenvertrag haben Sie die Möglichkeit, Ihr Recht auf Entgeltumwandlung in Anspruch zu nehmen und somit steuer- und sozialversicherungsfrei für Ihren Ruhestand vorzusorgen.
Pensionskasse | |
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Beiträge und Steuern |
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Beiträge und Sozialversicherung | Beitragsfrei bis maximal 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) nach § 1 Abs. 1 Nr. 9 der Sozialversicherungsentgeltverordnung |
Behandlung der Leistungen |
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Leistungsarten |
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Sonstiges |
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