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Direktzusage

Bewährte Altersversorgung
Für GmbH-Gesellschafter/-Geschäftsführer

Bewährte Altersversorgung

Bei der Direktzusage sagt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebenen für den Eintritt des Versorgungsfalles (Rentenbeginn, Invalidität oder Tod) unmittelbar eine jeweils vereinbarte Leistung zu. Die Direktzusage kann in Form einer Leistungszusage oder in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage angeboten werden.

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Gute Gründe für Sie als Arbeitgeber

  • Ideal für GmbH-Gesellschafter/-Geschaftsführer
  • Steuerstundungseffekt durch Rückstellungen in der Bilanz
  • Beiträge zur Rückdeckungsversicherung der Direktzusage sind als Betriebsausgaben abzugsfähig
  • Große Gestaltungsfreiheit
  • Keine Obergrenze für die Höhe der Leistung
  • Nachgelagerte Besteuerung

Benefits

Gute Gründe für Ihre Arbeitnehmer:

  • Steuerfreiheit der Zuwendungen
  • Begrenzt sozialversicherungsfreie Zuwendungen bei Entgeltumwandlung
  • Alters- und Hinterbliebenen-versorgung mit staatlicher Förderung
  • Individuelle Vertragsgestaltung
  • Schutz durch den Pensions-Versicherungs-Verein (PSVaG)

Informationen auf einen Blick

Direktzusage
Beiträge und Steuern Beiträge steuerfrei gemäß § 11 EStG
Beiträge und Sozialversicherung
  • Arbeitgeberfinanzierung: nahezu unbegrenzt beitragsfrei
  • Entgeltumwandlung: beitragsfrei bis maximal 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) nach § 1 Abs. 1 Nr. 9 der Sozialversicherungsentgeltverordnung
Behandlung der Leistungen
  • Besteuerung gemäß § 19 Abs. 1 EStG, Kapitalleistungen sind voll steuerpflichtig, die Fünftelungsregelung des § 34 Abs. 1 EStG ist anwendbar
  • Kranken- und Pflegeversicherungspflicht für gesetzlich Krankenversicherte
Deckung Rückdeckung der Versorgungsleistungen durch die WWK Lebensversicherung a. G.
Leistungsarten Rente oder Kapital
Sonstiges
  • PSV beitragspflichtig
  • Private Weiterführung bei Ausscheiden aus dem Unternehmen nicht möglich