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Bei der Direktzusage sagt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebenen für den Eintritt des Versorgungsfalles (Rentenbeginn, Invalidität oder Tod) unmittelbar eine jeweils vereinbarte Leistung zu. Die Direktzusage kann in Form einer Leistungszusage oder in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage angeboten werden.
Direktzusage | |
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Beiträge und Steuern | Beiträge steuerfrei gemäß § 11 EStG |
Beiträge und Sozialversicherung |
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Behandlung der Leistungen |
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Deckung | Rückdeckung der Versorgungsleistungen durch die WWK Lebensversicherung a. G. |
Leistungsarten | Rente oder Kapital |
Sonstiges |
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