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Einfach und verwaltungsarm
Der Klassiker in der bAV
Die Direktversicherung ist der Klassiker in der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Sie ist einfach und flexibel. Mit der Direktversicherung haben Sie die Möglichkeit, Ihr Recht auf Entgeltumwandlung in Anspruch zu nehmen und steuer- und sozialversicherungsfrei für Ihren Ruhestand vorzusorgen.
Gute Gründe für Sie als Arbeitgeber
- Einsparung von Lohnnebenkosten
- Beiträge als Betriebsausgaben absetzbar
- Bilanzneutral
- Arbeitnehmermotivation durch Förderung der Altersversorgung
- Verwaltungsarme Durchführung
Gute Gründe für Ihre Arbeitnehmer:
- Steuerfreiheit der Beiträge
- Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge
- Hartz-IV-sicher
- Einfache Übertragungsmöglichkeit bei Arbeitgeberwechsel
- Alters- und Hinterbliebenenversorgung mit staatlicher Förderung
- Möglichkeit der Berufsunfähigkeitsabsicherung
Informationen auf einen Blick
Direktversicherung | |
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Beiträge und Steuern |
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Beiträge und Sozialversicherung | Beitragsfrei bis maximal 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) nach § 1 Abs. 1 Nr. 9 der Sozialversicherungsentgeltverordnung |
Behandlung der Leistungen |
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