Vermittlerkontakt
Kontakt
Ihre Anfrage
titelbild_VL_Original_2560x1967

Doppelt sparen

Vermögenswirksame Leistungen für betriebliche Altersversorgung optimal nutzen.
Jetzt Angebot anfordern
Vermögenswirksame Leistungen optimal nutzen

WWK VL-bAV-Anlage

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Leistungen für die Vermögensbildung des Arbeitnehmers. In Tarif- bzw. Arbeitsverträgen wird festgelegt, wie hoch der Anspruch auf VL ist. Empfehlenswert ist es, die VL in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln. Denn dann fließen innerhalb bestimmter Grenzen die VL steuer- und meist sozialversicherungsfrei in die Altersversorgung.

Partner_werden

Gute Gründe für Sie als Arbeitgeber

  • Einsparung von Lohnnebenkosten
  • Beiträge als Betriebsausgaben absetzbar
  • Bilanzneutral
  • Arbeitnehmermotivation durch Förderung der Altersversorgung
  • Individuelle Vertragsgestaltung

Benefits

Gute Gründe für Ihre Arbeitnehmer:

  • Steuerfreiheit der Beiträge
  • Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge
  • Hartz-IV-sicher
  • Einfache Übertragungsmöglichkeit bei Arbeitgeberwechsel
  • Wahl aus top WWK-Produkten – auch auf Fondsbasis mit Garantie

Informationen auf einen Blick

Tarifbezeichnung WWK VL-bAV-Anlage
Beiträge und Steuern
  • Beiträge steuerfrei gemäß § 3 Nr. 63 EStG
  • Maximal 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West)
Beiträge und Sozialversicherung Beitragsfrei bis maximal 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) nach § 1 Abs. 1 Nr. 9 der Sozialversicherungsentgeltverordnung
Behandlung der Leistungen
  • Nachgelagerte Besteuerung
  • Kranken- und Pflegeversicherungspflicht für gesetzlich Krankenversicherte
Leistungsarten
  • Grundsätzlich als lebenslange Rente, aber Option auf Kapitalleistung bis zu 30% oder 100%
  • Einschluss von Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenleistungen möglich
Sonstiges
  • Keine PSV-Beiträge
  • Private Weiterführung durch den Arbeitnehmer bei Ausscheiden aus dem Unternehmen möglich
  • Sofortiger Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf die Versorgungsleistungen auch bei Insolvenz des Arbeitgebers

Mögliche Tarife