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Vermögenswirksame Leistungen optimal nutzen
WWK VL-bAV-Anlage
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Leistungen für die Vermögensbildung des Arbeitnehmers. In Tarif- bzw. Arbeitsverträgen wird festgelegt, wie hoch der Anspruch auf VL ist. Empfehlenswert ist es, die VL in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln. Denn dann fließen innerhalb bestimmter Grenzen die VL steuer- und meist sozialversicherungsfrei in die Altersversorgung.
Gute Gründe für Sie als Arbeitgeber
- Einsparung von Lohnnebenkosten
- Beiträge als Betriebsausgaben absetzbar
- Bilanzneutral
- Arbeitnehmermotivation durch Förderung der Altersversorgung
- Individuelle Vertragsgestaltung
Gute Gründe für Ihre Arbeitnehmer:
- Steuerfreiheit der Beiträge
- Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge
- Hartz-IV-sicher
- Einfache Übertragungsmöglichkeit bei Arbeitgeberwechsel
- Wahl aus top WWK-Produkten – auch auf Fondsbasis mit Garantie
Informationen auf einen Blick
Tarifbezeichnung | WWK VL-bAV-Anlage |
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Beiträge und Steuern |
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Beiträge und Sozialversicherung | Beitragsfrei bis maximal 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) nach § 1 Abs. 1 Nr. 9 der Sozialversicherungsentgeltverordnung |
Behandlung der Leistungen |
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Leistungsarten |
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Sonstiges |
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