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Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Leistungen für die Vermögensbildung des Arbeitnehmers. In Tarif- bzw. Arbeitsverträgen wird festgelegt, wie hoch der Anspruch auf VL ist. Empfehlenswert ist es, die VL in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln. Denn dann fließen innerhalb bestimmter Grenzen die VL steuer- und meist sozialversicherungsfrei in die Altersversorgung.
Tarifbezeichnung | WWK VL-bAV-Anlage |
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Beiträge und Steuern |
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Beiträge und Sozialversicherung | Beitragsfrei bis maximal 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) nach § 1 Abs. 1 Nr. 9 der Sozialversicherungsentgeltverordnung |
Behandlung der Leistungen |
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Leistungsarten |
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Sonstiges |
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