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Pensionsfonds

nach § 3 Nr. 66 EStG

  • Steigerung der Eigenkapitalquote
  • Erleichterung der Kreditbeschaffung (Stichwort Basel II – Unternehmen mit einer höheren Eigenkapitalquote stellen ein „kleineres Risiko“ für Kreditinstitute dar)
  • Vermeidung von betriebsfremden Risiken (Bilanzsprungrisiken aufgrund fehlender kongruenter Rückdeckungsversicherungen bei den vorzeitigen Risiken BU und Tod, evtl. Überschuldung und Illliquidität)
  • Eliminierung des unkalkulierbaren Risikos der Altersrentenzahlung aufgrund der immer länger werdenden Lebenserwartung
  • Senkung des administrativen Aufwands für das Unternehmen (jährliche Gutachtenbeschaffung, laufende Rentnerverwaltung usw.)
  • Ersparnis von bestehenden Beitragsverpflichtungen gegenüber dem Pensionssicherungsverein (PSVaG)
  • Insolvenzsicherheit für besondere Personengruppen (z. B. Gesellschafter-Geschäftsführer)
  • Steigerung der Attraktivität des Unternehmens für Verkauf oder Nachfolgeregelung (Wert des Unternehmens wird durch die Pensionsverpflichtungen gemindert)

Auslagerung von Versorgungspflichten

Die bereits erdienten Anwartschaften (Past-Service) werden auf die WWK Pensionsfonds AG übertragen, denn …

  • der für die Auslagerung ggf. notwendige Liquiditätsaufwand soll vollständig steuerlich anerkannt werden. Durch diesen Betriebsausgabenabzug ergibt sich somit ein geringerer „Netto-Aufwand“,
  • es wird generell keine Veränderung der bestehenden Versorgungszusage in materieller Hinsicht angestrebt, um die Zustimmung der Arbeitnehmer für die Auslagerung zu erwirken,
  • der Aufwand bei einer externen Lösung gestaltet sich um ein Vielfaches geringer
    • durch Outsourcing der Verwaltung der bAV,
    • durch möglichst flexible Kapitalanlagen,
    • durch nicht versicherungsförmige Garantien.

Die noch zu erdienenden Anwartschaften (Future-Service) werden auf die Unterstützungskasse übertragen, denn …

  • die Dotierung der Unterstützungskasse ist in fast unbegrenzter Höhe steuerlich möglich,
  • eine mögliche Entgeltumwandlung im Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG wird vom Arbeitnehmer nicht berührt.

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Versorgungsvorschlag erstellen

Nutzen Sie hier die einmalige Produktwelt der WWK-Gruppe. Beispielsweise den Pensionplan Chance Nr. 1, bei dem Sie – entsprechend Ihrer Risikoneigung – den Kalkulationszins der Kapitalanlage bestimmen können und die Möglichkeit haben, am einzigartigen kollektiven biometrischen Risiko-Airbag teilzuhaben.

Lassen Sie sich einen individuellen Versorgungsvorschlag erstellen.